Durch die gesetzlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze (2009: 48.600 Euro) steht die private Krankenversicherung nur Angestellten und Arbeitnehmern mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenze offen, Wünsche nach einer besseren Versorgung im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich kann nur eine Krankenzusatzversicherung (Zusatzversicherung) absichern.