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Die private Rentenversicherung hat den großen Vorteil, dass die Rente lebenslang gezahlt wird, auch, wenn das Kapital rechnerisch schon verbraucht ist. Hierfür wird die durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde gelegt. Stirbt der Versicherte kurz nach Renteneintritt, werden die Rentenzahlungen normalerweise eingestellt. Dies kann vermieden werden, wenn eine so genannte Rentengarantiezeit von z.B. 5, 10 oder 15 Jahren vereinbart wird. Dann würde die Versicherung im Todesfall die Rente an die Erben weiterzahlen.
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Hinzugefügt am 19.04.2010 - 17:14:54 von inzasirus
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Durch die gesetzlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze (2009: 48.600 Euro) steht die private Krankenversicherung nur Angestellten und Arbeitnehmern mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenze offen, Wünsche nach einer besseren Versorgung im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich kann nur eine Krankenzusatzversicherung (Zusatzversicherung) absichern.
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Hinzugefügt am 20.04.2010 - 17:07:22 von inzasirus
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